Meine Steuertipps
Haushaltsnahe Handwerkerleistungen
Nach § 35a des Einkommensteuergesetzes können Sie meine handwerklichen Arbeit bzw. Dienstleistungen auf Antrag beim zuständigen Finanzamt steuerlich absetzen. Dies kann zu einer Senkung Ihrer Steuerlast führen. Hierzu berate ich Sie gerne bei Ihnen vor Ort.